ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

DER ARLA FOODS DEUTSCHLAND GMBH

1.0  Geltungsbereich

1.1  Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ("Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Lieferungen von Produkten und damit verbundene Dienstleistungen ("die Ware(n)"), die von Arla Foods Deutschland GmbH ("AF") an ihre Kunden (der "Kunde") geliefert werden. Etwaige Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

1.2  Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden oder Ergänzungen, Änderungen bzw. Einschränkungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden nur dann Anwendung, wenn AF ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn AF in Kenntnis der Einkaufsbedingungen des Kunden oder möglicher Vorbehalte in dessen Bestellung die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

 

2.0  Abschluss des Kaufvertrages, Bestellabwicklung

2.1  Sofern mit AF nichts anderes vereinbart ist, sind alle schriftlichen Angebote und Preisangebote von AF für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen ab dem Abgabezeitpunkt bindend. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist AF nicht mehr an den Inhalt solcher Angebote bzw. Preisangebote gebunden.

2.2  Ein Vertrag über den Verkauf und die Lieferung der Ware (der "Vertrag") kommt mit der Annahme des schriftlichen Angebotes von AF durch den Kunden zustande. Eine mündliche Einigung hat erst dann bindende Wirkung, wenn AF schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) die Annahme eines Auftrages erklärt oder AF die Ware gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geliefert hat.

2.3  Weicht die Auftragsbestätigung von AF wesentlich von dem Auftrag des Kunden ab, hat der Kunde AF unverzüglich auf eine solche Abweichung aufmerksam zu machen. Erhebt der Kunde keine Einwände, wird der Vertrag zu den in der Auftragsbestätigung von AF angegebenen Bedingungen und gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen.

2.4  AF haftet nicht für typographische Fehler bzw. andere Fehler oder Auslassungen in den Verkaufsunterlagen, Preisangeboten, Preislisten, Annahmen von Angeboten, Rechnungen oder anderen Unterlagen oder sonstigen von AF versandten Informationsunterlagen. AF behält sich das Recht vor, solche Fehler und Auslassungen zu beheben. Dies gilt nicht, soweit AF den Fehler oder die Auslassung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

2.5  Der Kunde kann die Annahme eines schriftlichen Angebotes von AF oder Aufträge, die AF bereits bestätigt hat, nicht ohne die vorhergehende schriftliche Zustimmung von AF stornieren. Der Kunde hat dabei AF von allen damit verbundenen Kosten und Verlusten freizustellen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Annahme eines schriftlichen Angebotes von AF oder Aufträge, die AF bereits bestätigt hat, aufgrund einer von AF zu vertretenden Pflichtverletzung storniert.

 

3.0  Preise

3.1  Die Preise gelten für den in den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang.

3.2 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, sind alle angegebenen Preise Nettopreise, und die Lieferung erfolgt CIP, Bestimmungsort (Incoterms 2010), zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.3 Die Preise basieren auf den am Tag des Angebotes geltenden Preisen für Rohwaren, Energie, Verpackung und Transport, Zuschüssen, Wechselkursen, Zollsätzen u.ä. Bei erheblichen Änderungen der Preise für Rohwaren, Energie, Verpackung und Transport, Zuschüsse, Wechselkurse, Zollsätze u.ä. behält sich AF das Recht vor, entsprechende Anpassungen der Preise und damit des Vertrages vorzunehmen.

 

4.0 Zahlung

4.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgen Zahlungen ohne Abzug von Skonto. Wird dem Kunden Kredit gewährt, hat der Kunde ausreichende Sicherheit für einen solchen Kredit zu den von AF angeführten Bedingungen zu leisten.

4.2 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungstellung und Lieferung bzw. Annahme der Ware. AF ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt wird AF in dem schriftlichen Angebot oder spätestens mit der Auftragsbestätigung erklären.

4.3 Die Zahlung gilt als geleistet, sobald der Kaufpreis ohne Abzüge auf dem dafür vorgesehenen Konto von AF eingegangen ist. Handelsvertreter und Händler sind nicht bevollmächtigt, Zahlungen für AF entgegenzunehmen.

4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Abzüge, Aufrechnungen oder Gegenansprüche in Bezug auf die gegenüber AF geschuldeten Zahlungen geltend zu machen. Dies gilt nicht, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

4.5 AF ist - gegebenenfalls nach Fristsetzung – berechtigt, den Vertrag zu beenden und/oder weitere Lieferungen gemäß dem laufenden Vertrag einzustellen, bis alle fälligen Zahlungsansprüche vollständig beglichen worden sind.

4.6 Sämtliche von AF – auch zukünftig – gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum von AF.

4.7 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt AF bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages von AF einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. AF nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. AF ist berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, AF die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen.

4.8  Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für AF vor, ohne dass hieraus für AF Verpflichtungen entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, AF nicht gehörenden, Waren erwirbt AF das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Waren. Der Kunde verwahrt die neue Sache unentgeltlich für AF.

4.9  Bei Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen des Kunden ist AF berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. AF ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten.

4.10  Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern und dies AF auf Verlangen nachzuweisen.

4.11  Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von AF um mehr als 10%, wird AF auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von AF freigeben.

 

5.0  Lieferung & Logistik

5.1  Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung CIP Bestimmungsort (Incoterms 2010). Lieferung erfolgt frei Haus bis zur Rampe des Kunden. Abladen erfolgt durch den Kunden oder dessen Beauftragte, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

5.2  Alle vereinbarten Liefertermine stellen einen Richtwert dar und gelten nur als annähernd vereinbart.

5.3  Sofern der Kunde die Ware nicht rechtzeitig abnimmt oder es unterlässt, nähere Lieferanweisungen zu geben, obwohl er solche zu geben hatte, ist AF berechtigt, nach eigener Wahl entweder den Liefertermin bzw. den Versand der Ware hinauszuschieben und die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden aufzubewahren, bis die Lieferung erfolgen kann, oder den Vertrag ganz oder teilweise zu beenden. In beiden Fällen erlöschen die sonstigen Rechte und Befugnisse von AF nicht.

5.4  AF ist zu Teilversendungen oder Teillieferungen und/oder Umladungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

5.5  Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht nach den in Ziffer 5.1 angeführten Bedingungen oder – bei unberechtigter Abnahmeverweigerung – zu dem Zeitpunkt, zu dem AF die Lieferung der Ware anbietet, auf den Kunden über.

5.6  Der Kunde verpflichtet sich, die Anweisungen von AF über die Zollabfertigung der Waren genau zu beachten und AF nach deren Aufforderung alle relevanten Unterlagen, einschließlich Ausfuhr/Einfuhrdokumente aus EU-Mitgliedsstaaten und/oder Drittländern, die im Hinblick auf die Erlangung von Rückerstattungen beim Export und anderen Subventionen erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat AF und die mit ihr verbundenen Gesellschaften von allen Kosten und Verlusten, welche AF und die mit ihr verbundenen Gesellschaften als Folge der Nichterfüllung dieser Pflicht durch den Kunden treffen, freizustellen.

 

6.0 Untersuchung und Mängelanzeige

6.1 Der Kunde hat Art, Menge und Beschaffenheit der von AF gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt gründlich zu untersuchen, um festzustellen, ob die Ware in vertragsgemäßem Zustand ist.

6.1 Der Kunde hat Art, Menge und Beschaffenheit der von AF gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt gründlich zu untersuchen, um festzustellen, ob die Ware in vertragsgemäßem Zustand ist.

6.2 Zeigt sich bei dieser Untersuchung oder später ein Mangel, so hat der Kunde diesen gegenüber AF unverzüglich (spätestens innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab Kenntnis) schriftlich anzuzeigen. Entscheidend ist der Zugang der Mängelanzeige bei AF. Unabhängig davon hat der Kunde offensichtliche Mängel gegenüber AF innerhalb von 5 Kalendertagen ab Lieferung schriftlich gegenüber AF anzuzeigen.

6.3 Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, kann er sich gegenüber AF auf den nicht angezeigten Mangel nicht berufen.

 

7.0 Haftung und Freistellung

7.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, haben die Waren die innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Herstellungslandes einzuhalten. AF ist nicht dafür verantwortlich, dass die Waren die im Lieferland geltenden gesetzlichen Vorschriften, Verwaltungsregeln und/oder Regelungen einhalten und übernimmt hierfür keine Haftung.

7.2 Der Kunde haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, Verwaltungsregeln und/oder Regelungen, die für die Einfuhr der Ware in das Lieferland und für deren spätere Verarbeitung, Vermarktung, Vertrieb, Weiterverkauf und/oder Verwendung gelten.

7.3 Ist die Ware wegen Umständen, die AF zu vertreten hat, nicht im vertragsgemäßen Zustand, ist der Kunde berechtigt – vorbehaltlich der in Ziffer 6.2 angeführten Fristen und nach Vorlage von Belegen über die fehlende Vertragsmäßigkeit – die Annahme der Ware zu verweigern. AF gewährt nach eigener Wahl entweder eine Gutschrift für den für die mangelhafte Ware entrichteten Kaufpreis, einen Preisnachlass entsprechend dem ermäßigten Wert der Ware oder eine Warenlieferung zum Ersatz der mangelhaften Ware.

7.4 Eine fehlerhafte Ware, deren Abnahme der Kunde verweigert hat, ist Eigentum von AF. Der Kunde hat AF die fehlerhafte Ware nach Aufforderung zur Abholung bereitzustellen oder diese nach den Anweisungen von AF auf Rechnung und Gefahr von AF zu entsorgen. In diesem Fall hat der Kunde die Entsorgung zu möglichst geringen Kosten durchzuführen.

7.5 AF haftet für Betriebsverluste, Auftragsausfälle, Verdienstausfälle, Gewinnausfälle, Zeitverluste, Subventionsausfälle, Ausfälle von Goodwill oder besondere Verluste, indirekte Verluste, Folgeverluste bzw. Schäden irgendwelcher Art nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AF nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit und (ii) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung von AF jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7.6 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist AF jederzeit berechtigt, die Herstellungsprozesse, die Verpackung und/oder die Auszeichnung der Ware zu ändern, ohne dass sie hierfür haftet und ohne dass sie den Kunden hierzu zu benachrichtigen hat.

7.7 Höhere Gewalt: Die betroffene Partei haftet nicht für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, sofern sie beweisen kann, dass die Nichterfüllung ihrer vertraglicheren Pflichten auf ein Ereignis außerhalb ihrer Kontrolle zurückzuführen ist. Ein solches Ereignis befreit die betroffene Partei von der Pflicht zur Zahlung von Schadensersatz, von der Pflicht zur Zahlung von Vertragsstrafen und von anderen vertraglichen Pflichten.

7.8  Solche Ereignisse beziehen sich insbesondere, aber nicht ausschließlich auf Streiks, Aussperrungen, arbeitsrechtliche Konflikte, Betriebsstörungen, Explosionen, Feuer, Naturkatastrophen, Regierungseingriffe, durch nationale oder ausländische Behörden auferlegte Beschränkungen, Beschlagnahme, Embargo, Währungsbeschränkungen, Blockaden von Produktionsstätten und Transportwegen, Mangel an Transportkapazitäten, Tierkrankheiten, Kontaminationen, Terrorakte, Umweltmaßnahmen, Pandemien (insbes. behördliche Maßnahmen, welche die physische Anwesenheit am Arbeitsplatz einschränken), Sanktionen, Eingriffe in IT-Systeme, Sabotage sowie mangelhafte oder verspätete Lieferungen von Sublieferanten, soweit diese ihrerseits durch ein Ereignis außerhalb ihrer Kontrolle daran gehindert waren, die ihnen obliegende Leistung zu erbringen.

7.9  Sollte AF auf Grundlage neuerer regulatorischer und gesetzgeberischer Maßnahmen (insbes. §§ 24, 26 EnergiesicherungsG und ggf. hierauf basierender Verordnungen oder Verwaltungsakten) verpflichtet werden, sich durch Umlagen, einseitige Preisanpassungsrechte von Energieversorgern o.ä. an höheren Beschaffungspreisen für Energie (insbes. Strom und Gas) zu beteiligen, ist der Kunde verpflichtet, über die Anpassung der Preise gemäß § 3 nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zu verhandeln.

7.10  Die Erfüllung des Vertrages wird überdies für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt. Die jeweils andere Partei ist dabei nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder anderweitig zu beenden.

 

8.0  Produkthaftung

8.1  Der Kunde verpflichtet sich, AF, die mit AF verbundenen Gesellschaften und Vertreter von AF für Kosten, Verluste, Haftungen, Schäden und Ausgaben wegen Todesfällen, Personenschäden oder Sachschäden freizustellen, welche auf die Handlungen und/oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen sind.

8.2  AF haftet nur für durch die Ware verursachte Personenschäden und/oder Sachschäden und sofern Beweis dafür vorliegt, dass der betreffende Schaden auf AF zurückzuführen ist oder sofern sich eine solche Haftung aus den geltenden zwingenden Gesetzesvorschriften ergibt.

8.3  Rückruf: Sofern die Waren auf Veranlassung von AF oder einer zuständigen Behörde zurückgerufen werden, hat der Kunde im Einvernehmen mit AF alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, die nach den Umständen zweckdienlich sind, einschließlich der Einstellung aller Warenlieferungen und Warenrückrufe von Lagern, Vertriebshändlern und Einzelhändlern. Der Kunde hat in den von AF allein zu kontrollierenden Rückruf nicht einzugreifen und ist nicht berechtigt, Auskünfte über einen tatsächlichen oder geplanten Warenrückruf zu veröffentlichen, es sei denn, dass sich eine solche Veröffentlichung aus den geltenden zwingenden Gesetzesvorschriften oder Weisungen von AF ergibt.

 

9.0  Immaterialgüterrechte

9.1  Jedes Immaterialgüterrecht oder sonstiges Eigentumsrecht an der Ware oder in Beziehung zur Ware, einschließlich deren Beschaffenheit, Formgebung, Verpackung und Know-how sowie Änderungen oder Entwicklungen an der Ware und an den Warenzeichen, unter denen die Ware verkauft wird, steht ausschließlich AF zu. Der Kunde erwirbt kein Recht, keinen Anspruch und kein Lizenzrecht daran. Sofern der Kunde die Gültigkeit bzw. die Rechtskraft eines solchen Eigentumsrechts anficht, verletzt oder beeinträchtigt, ist AF berechtigt, jede Zusammenarbeit zwischen den Parteien mit sofortiger Wirkung zu beenden und jeden Vertrag zu kündigen, ohne sich ersatzpflichtig zu machen.

 

10.0 Allgemeines

10.1 Sind oder werden einzelne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

10.2 Der Kunde hat gegenüber Dritten die von AF erteilten Auskünfte vertraulich zu behandeln und ist nicht berechtigt, Dritten solche Auskünfte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, solche Auskünfte zu seinem eigenen Nutzen oder zu Gunsten eines Dritten zu verwenden.

 

11.0 Eigenmarken

Die folgenden Bestimmungen gelten für Lieferungen von Waren an den Kunden unter Verwendung der Warenzeichen oder Geschäftskennzeichen des Kunden:

11.1 Mangels anderweitiger Vereinbarung hat der Kunde AF Verpackungsdrucke, Design Layouts, Muster und andere Materialien, die zur Herstellung der Verpackung notwendig sind, ohne Berechnung zu überlassen.

11.2 Mangels anderweitiger Vereinbarung ist AF berechtigt, mindestens die Verpackungsmenge herzustellen oder herstellen zu lassen, die den laut den Auftragsprognosen des Kunden veranschlagten Warenmengen entspricht.

11.3 AF hat die Waren im Namen und für Rechnung des Kunden herzustellen. Nichtbenutzung von Verpackung, Rohwaren und/oder Waren, ungeachtet der Ursache dafür, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat auf Anforderung von AF den Preis der Verpackung und der Rohwaren zum Selbstkostenpreis von AF und die Waren zu deren Verkaufspreis zu erstatten. Der Kunde hat auf Antrag von AF gültige Sicherheiten für diese Verpflichtung zu leisten.

11.4 Die Waren sind mit den vom Kunden angewiesenen Warenzeichen und/oder Warenbezeichnungen zu versehen und der Kunde stellt AF und die mit ihr verbundenen Gesellschaften von allen Ansprüchen, Kosten, Verlusten, Schäden und Ausgaben, welche AF und die mit ihr verbundenen Gesellschaften als Folge einer Beeinträchtigung der Immaterialgüterrechte von Dritten treffen, frei.

11.5 Die Waren sind nach Anweisungen des Kunden zu verpacken und zu kennzeichnen. Der Kunde stellt AF und die mit ihr verbundenen Gesellschaften von allen Ansprüchen, Kosten, Verlusten, Schäden und Ausgaben, welche AF oder die mit ihr verbundenen Gesellschaften als Folge der Nichteinhaltung geltender Rechtsvorschriften für Verpackung oder Kennzeichnung treffen, frei.

11.6 Hat der Kunde Anweisungen für die Wahl von Rohwaren, Bestandteilen, Hilfsstoffen, Verpackungsmaterialien und/oder für die Wahl von Lieferanten gegeben, übernimmt der Kunde die Haftung für die Zweckmäßigkeit dieser Rohwaren, Bestandteile, Hilfsstoffe, Verpackungsmaterialien bzw. deren Übereinstimmung mit geltendem Recht.

 

12.0 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Auf jeden Vertrag mit AF findet hinsichtlich dessen Wirksamkeit, Erfüllung und Auslegung deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und die auf dieses verweisenden Normen des Internationalen Privatrechts Anwendung. Eventuelle Streitigkeiten, die aufgrund eines Vertrages oder der von AF erstellten Angebote, Preisangebote oder Auftragsbestätigungen oder mit der Lieferung der Ware an den Kunden entstehen, einschließlich Streitigkeiten über die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und die auf dieses verweisenden Normen des Internationalen Privatrechts zu entscheiden.

12.2  Eventuelle Streitigkeiten sind bei den deutschen Gerichten zu entscheiden. Gerichtsstand ist das für AF zuständige Gericht in Düsseldorf.

12.3  Ungeachtet dessen ist AF jederzeit berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

 

Oktober 2022